Absatzweise Lektorat

AGB

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen (AGB) stellen die Grundlage für alle Aufträge vom Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) an die Auftragnehmerin Annika Thompson, Wolpertstetten 20j, 89434 Blindheim dar.

1.2 Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und alle vereinbarten Leistungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB an. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Aufträge  & Vergütung

2.1 Annika Thompson führt Lektorate und Schreibcoachingmaßnahmen durch.

2.2 Annika Thompson behält sich vor, Aufträge, die rassistisch, sexistisch etc. sind nicht auszuführen. In diesem besonderen Fall kommt es zur Ablehnung eines Auftrags.

2.3 Die Impressumspflicht muss gewährleistet sein. Das bedeutet, dass eindeutig im Impressum „Absatzweise Lektorat - Annika Thompson“ stehen muss. Wird dies nicht eingehalten, ist eine Strafgebühr zu den eigentlichen Kosten fällig.

2.4 Ist für die Abgabe des Lektorates ein Datum festgelegt worden, welches von Annika Thompson nicht eingehalten werden kann, wird der Auftraggeber umgehend informiert.

2.5 Angebote gelten nur für den jeweiligen Zeitraum.

2.6 Die Vergütung, soweit nicht anders vereinbart, wird Teilweise vor Ablieferung der Leistung der gebuchten Dienstleistung fällig.

2.7 Geht die Zahlung nicht nach 14 Tagen ein, räumt sich Annika Thompson das Recht ein, dem Auftraggeber eine Mahnung zukommen zu lassen, die umgehend geleistet werden muss. Ist dies nicht der Fall, werden 8% Prozent zum jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangt. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

2.8 Der Auftrag gilt als beendet, wenn der Auftrag abgenommen wurde. Für zusätzliche Änderungen (die vergütet werden müssen), den Druck etc. ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

2.9 Annika Thompson steht ein unentgeltliches Belegexemplar zu. Dies gilt für das Lektorat, sowie das Lektorat Light.

3 Sollte ein Auftrag begonnen und der erste Lektoratsdurchgang geleistet oder der Auftrag komplett ausgeführt worden sein und der Auftraggeber zurücktreten, so wird bei zweitem die Vergütung trotzdem fällig. Bei ersterem wird eine Aufwandspauschale berechnet.

3.1 Sollte ein Lektorat vor Beginn (im selben Monat) abgebrochen werden, sind 50% der im Vertrag festgelegten Vergütung zu zahlen. Bei einer Kündigung im vorausgegangenen Monat fallen 15% der festgelegten Vergütung an.

 

Schlussbestimmungen

3.2 Die Leistungen werden in Blindheim erfüllt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Dillingen an der Donau.

3.3 Ist einer dieser Geschäftsbestimmungen unwirksam, so bleiben die anderen Geschäftsbedingungen dadurch unberührt.

Stand: September 2025

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